Die Kosten einer Strafverteidigung stellen weder eine außergewöhnliche Belastung noch Werbungskosten dar und sind vor diesem Hintergrund auch nicht steuerlich abzugsfähig.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.04.2013
Wird der Ort einer nebenberuflich veranlassten Auslandsreise aufgrund einer medizinischen Indikation gewählt sind die Reisekosten insgesamt nicht abzugsfähig.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.05.2013
Die Kosten eines Wertgutachtens für eine Immobilie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 02.07.2013
Bei einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung reicht es für eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten aus, wenn der Arbeitsplatz von der Zweitwohnung aus gut erreichbar ist.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.07.2013
Nicht vom Arzt verschriebene Medikamente können im Rahmen der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen mindernd geltend gemacht werden.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2013
Eine Zweitwohnsitzsteuer von mehr als 3300 Euro für eine selbstgenutzte 146 m² große Wohnung verstösst nach der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2013
Die Erhebung einer Sonderabgabe für bestimmte Hunderassen darf im Ergebnis keine "erdrosselnde" Wirkung haben und so einem Haltungsverbot gleichkommen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2013
Ein Steuerberater muss sich ein grobes Verschulden zurechnen lassen, wenn er seinem Mandanten nur eine komprimierte Steuererklärung vorlegt und der Mandant anhand dieser nicht die Möglichkeit zu einer ausreichenden Prüfung der Angaben hat.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
Wer im Ausland erbt kann beim Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens damit rechnen, dass er zweimal durch den Fiskus zur Kasse gebeten wird.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.06.2013
Flugpersonal kann die Fahrtkosten zu einem Flughafen in voller Höhe steuerlich geltend machen, da es seine Tätigkeit nicht an einem regelmäßigen Arbeitsplatz sondern überwiegend in einem Flugzeug verrichtet.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.07.2013