Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet. Die Beschwerdeführer orientieren sich am Beschluss zur Vermögensteuer von 1995, in dem das Bundesverfassungsgericht strenge Grundsätze zur Sollertrags- und Substanzbesteuerung festgelegt hat. Da man aus einer selbstgenutzten Immobilie keine Einkünfte erzielen kann, sei die Grundsteuer in so einem Fall eine unzulässige Substanzbesteuerung. Alle Immobilienbesitzer, die ihr Eigenheim selbst nutzen, können nun mit Hinweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde das Ruhen des Verfahrens beantragen und so später von einem positiven Beschluss profitieren.