Das Tempo der Steueränderungen in Deutschland ist beängstigend. Seit Herbst 2002, dem Beginn der zweiten Amtszeit von Kanzler Schröder, gab es 33 Änderungen des Einkommensteuergesetzes, 10 Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes und 18 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes mit insgesamt 568 Veränderungen von Einzelvorschriften. Im Durchschnitt wird alle 2,5 Tage in Deutschland eine Steuervorschrift geändert. Hinzu kamen in dem Zeitraum noch 547 Verwaltungsanordnungen wie Durchführungsverordnungen zu Gesetzen, Schreiben des Bundesfinanzministers, Erlasse der Länderfinanzminister und Verfügungen der Oberfinanzdirektionen. Von einer Steuervereinfachung ist nichts zu erkennen. Durch immer feinere EDV-gestützte Überwachungstechniken wird auch die Finanzverwaltung immer mächtiger.