Erstmals gibt es Richtlinien für die Strafhöhe bei Steuerhinterziehung. In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß dann vorliegt, wenn der Steuerschaden mehr als 50.000 Euro beträgt. Bis zu diesem Betrag kommt der Steuersünder in der Regel mit einer Geldstrafe davon. Ab einem Steuerschaden von 100.000 Euro sollen Freiheitsstrafen verhängt werden, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden können. Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen noch in Frage. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe muss der Betroffene mit einer tatsächlichen Haftstrafe rechnen. Eine Aussetzung zur Bewährung wäre nur ausnahmsweise möglich, wenn besonders gewichtige Milderungsgründe vorliegen.