Schon im August 2007 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale geäußert. Damals ging es nur um die Aussetzung der Vollziehung, jetzt hat der BFH aber im Hauptsacheverfahren entschieden. Erwartungsgemäß hat sich an der Meinung der Richter nicht viel geändert. Ihrem Urteil nach ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig, womit nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das letzte Wort hat.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat aber sogleich die Hoffnungen der Berufspendler gedämpft: Erstens sei man weiterhin von der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung überzeugt, und zweitens werde man - sollte das Bundesverfassungsgericht doch anders entscheiden - eine Lösung finden, die den Haushalt nicht belastet, beispielsweise durch eine generelle Streichung der Pendlerpauschale.