Gewinne aus Fernsehshow sind steuerpflichtig

Wer an einer der inzwischen zahlreichen Liveshows unterschiedlichster Machart teilnimmt und ein Preisgeld kassiert, muss für diesen Gewinn die Einkommensteuer entrichten.


In der Fernsehshow "die Farm" gewann der Kläger des zugrunde liegenden Sachverhalts 50.000 Euro, nachdem er sich im Verlauf der Show gegen diverse Mitstreiter durchgesetzt hatte. Darüber hinaus erhielten alle Teilnehmer eine wöchentliche Pauschale. Anders als der Fiskus, wertete der Gewinner diese Einnahmen als nicht steuerpflichtigen Gewinn, welcher einem solchen aus einem Glücksspiel vergleichbar sein würde, zumal die Ausscheidungsspiele zwischen den Kandidaten vom Zufall abhingen.

Das Gericht hingegen wertete die Einnahmen als steuerpflichtiges Einkommen, da sich der Gewinner mittels Geschicklichkeit und Wissen gegen die anderen Kandidaten durchsetzte, weshalb die Einnahmen nicht als steuerbefreites Glücksspiel zu werten waren.
 
Finanzgericht Münster, Urteil FG MS 4 K 1215 12 E vom 15.01.2014
Normen: §§ 22 III EStG
[bns]