In dem entschiedenen Fall verkannten die Ärzte einen tiefen Weichgewebe- und Gelenkinfekt mit septischem Verlauf. Der Patient erlitt nach der zu spät erfolgten Ausräumung der Abszedierung einen septischen Schock und fiel für fünf Wochen ins Koma.
Für die Beurteilung des Schmerzensgeldes war maßgeblich, dass der Patient nach seinem Erwachen aus dem Koma an erheblichen Schmerzen litt, verursacht durch schmerzhafte Dekubiti, die mit multiresistenten Bakterien infiziert waren. Bei einer frühzeitigen Erkennung des Krankheitsbildes des Patienten wäre nach Sachverständigenangaben zwar auch mit eine längeren Krankenhausaufenthalt des Patienten zu rechnen gewesen, der allerdings mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu einer Genesung des Patienten geführt hätte. Der Patient hatte seine Krankheit bis zum Tod bewusst erlebt.