Provider dürfen IP-Adressen ohne konkreten Anlass sieben Tage speichern

Die deutsche Telekom darf zum Zweck einer effektiven Fehlererkennung und -beseitigung die IP-Adressen ihrer Kunden bis zu sieben Tage lang speichern.


Nach den Ausführungen eines im Verfahren angehörten Gutachters ist eine solche Speicherung der Daten erforderlich um effektiv gegen Spams und Bot-Netze vorzugehen. Der zeitnahe Einblick in die Daten ermöglicht es der Telekom befallene Rechner zeitnah herauszufiltern und den Kunden eine entsprechende Warnung zukommen zu lassen. Würde man diese kurzzeitige Speicherung untersagen käme es zu einer stetigen Zunahme entsprechender Missbräuche, welche letztendlich auch die Infrastruktur des Providernetzes beeinflussen würden. Vor diesem Hintergrund ist eine vorübergehende Speicherung der IP-Adressen statthaft und sinnvoll.
 
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil OLG F 13 U 105 07 vom 28.08.2013
Normen: § 100 I TKG
[bns]