Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind solche Fachkenntnisse, die den Umgang mit mit den Betreuten fördern und das Verständnis für die besondere Situation des Betreuten, mithin von psychisch Kranken und Behinderten fördern.
Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger kann dem Betreuer die für eine besonders qualifizierte Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse vermitteln.