Unabhängig vom Sorgerecht, hat jeder Elternteil, bei dem das Kind / die Kinder nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat / haben ein regelmäßiges Umgangsrecht, aber auch eine Umgangspflicht.
Es bestehen Wohlverhaltenspflichten der Eltern. Sie haben gesetzlich alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Ihre Ansprechpartner für das Umgangsrecht in Darmstadt sind:
Fachanwältin für Familienrecht Yvonne Klaus | Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt |