Mediation im Medizinrecht

Dr. Vogt, Fachanwalt für Medizinrecht, der seit 30 Jahren beratend und in gerichtlichen Auseinandersetzungen im Medizinrecht und Gesellschaftsrecht tätig ist, hat als Mediator eine Zusatzausbildung absolviert zum zertifizierten Mediator für Wirtschaftsrecht (**********).

Der Alltag in Arztpraxen und Kliniken ist schon heute dadurch geprägt, dass durch einen immer größer werdenden Verwaltungsaufwand immer weniger Zeit für die eigentliche ärztliche Tätigkeit bleibt. Bei Konflikten innerhalb einer Arztpraxis oder innerhalb einer Klinik besteht daher regelmäßig ein großes Interesse daran, möglichst schnell zu einer Lösung des Konflikts zu gelangen.

Für eine Mediation geeignet sind insbesondere folgende Konflikte:

bei niedergelassenen Ärzten:

  • Konflikte zwischen den Gesellschaftern einer Ärztegesellschaft
  • Konflikte zwischen dem Praxisinhaber/n und Mitarbeitern

in Krankenhäusern

  • Konflikte zwischen Ärzten und Verwaltung
  • Konflikte zwischen den Ärzten einer Abteilung
  • Konflikte zwischen mehreren Abteilungen einer Klinik
  • Konflikte zwischen Ärzten und nachgeordneten Personal

Abgesehen von den sonstigen Vorzügen eines Mediationsverfahrens (Zeit-und Kostenersparnis) darf nicht unterschätzt werden, dass ein angespanntes Verhältnis zwischen den Ärzten untereinander und insbesondere zwischen dem Arzt und seinen Mitarbeitern oftmals den Patienten nicht verborgen bleibt. Werden solche Konflikte zügig angegangen, führt dies zu einem guten Arbeitsklima und eine negative Außenwirkung wird vermieden. Auch scheinen übliche arbeitsrechtliche Maßnahmen weniger geeignet wegen der Schwierigkeiten, am Arbeitsmarkt gut ausgebildetes Personal zu finden.

Die Vorteile eines solchen Mediationsverfahrens im Medizinrecht sind, kurz umrissen, die folgenden:

  • autonome Lösung
    Die Parteien erarbeiten selbst, unterstützt durch den Mediator, eine interessengerechte Lösung, die beide Parteien akzeptieren können und wollen. Es entsteht dadurch eine WIN-WIN-Situation. Ganz anders bei einer gerichtlichen Entscheidung, die oftmals jedenfalls von einer Partei als ungerecht empfunden wird. Sie selbst treffen letztlich die Entscheidung, nicht ein fremder Richter.
  • Erhalt/Förderung des Betriebsklimas
    Die innerbetriebliche Mediation fördert ein gutes Betriebsklima.
  • Niedrigere Risiken/Planungssicherheit
    Die Mediation vermeidet Kosten und Risiken, die durch ungelöste Konflikte entstehen. Sie erhalten relativ kurzfristig eine Planungssicherheit, während Gerichtsverfahren sich in der Regel über mehrere Jahre hinziehen.
  • Vermeidung sonstiger Schäden
    dauerhaft schwelende innerbetriebliche Konflikte unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Arztpraxen oder Kliniken oder zwischen einzelnen Abteilungen führen nicht selten zu „Reibungsverlusten“, die es zu vermeiden gilt. Insbesondere sind die negativen Effekte solcher Konflikte auf die Patienten zu vermeiden
  • Zeitgewinn für den Arzt
    in dem solche Konflikte, insbesondere des Praxispersonals, extern von einem Mediator gelöst werden, verbleibt dem Arzt mehr Zeit für die Behandlung seiner Patienten
  • Geringere Kosten/Personalmangel
    Schließlich sind die Kosten des Mediationsverfahrens in der Regel um ein Vielfaches geringer als die einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wird erst das Gericht eingeschaltet, ist eine Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages in der Regel nicht mehr möglich. Das ist in Zeiten, in denen es immer schwieriger wird, geeignetes, gut ausgebildetes Personal zu finden, ein weiterer Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt.